Aktueller Flyer Musikschule
Stand: Juni 2022
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Aktuelle Hausordnung
Stand: Dezember 2024
Größe: ca. 0,2 MB
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Hausordnung der Schule Storkow
1. Leitgedanke
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
2. Gültigkeit
Die Hausordnung besitzt im gesamten Schulgelände Gültigkeit. Die Hausordnung gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten.
3. Öffnungszeiten
Alle Schüler suchen unmittelbar nach Ankunft das Schulgelände auf. Das Schulgelände kann ab 6.50 Uhr betreten werden. Die Unterrichtsräume werden vor der ersten Stunde um 7.10 Uhr geöffnet. Ab 16.00 Uhr ist die Schule geschlossen. Nach Unterrichtsende müssen die Schüler das Schulgelände verlassen. Wartezeiten für den Bus dürfen auf dem Spielplatz und dem Sportplatz verbracht werden. Bei schlechtem Wetter kann der Aufenthalt in einem Gebäude gestattet werden.
Besucher der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.
4. Aufenthaltsbereiche und Aufsichten
Das Betreten und Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler nur durch den Haupteingang und morgens durch den Eingang an der Turnhalle gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist für Schüler nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden der Weg zum Horthaus und zum Sportplatz Birkenallee.
In der Frühstückspause und im Mittagsband müssen die Schüler auf den Schulhof gehen. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt – dann dürfen die Schüler in den Raum gehen, in dem sie in der nächsten Stunde Unterricht haben.
Keine Aufenthaltsbereiche für Schüler in den Pausen sind diese Flächen:
- der Bereich hinter dem Arbeitslehregebäude
- der Bereich hinter der Turnhalle bzw. dem Erweiterungsbau
- hinter dem Flex-Gebäude
Der Bereich zwischen dem E-Gebäude und dem H-Gebäude einschließlich des dahinterliegenden Bereichs (Teich, Wiese) ist in den Pausen nur für die Schüler der Oberschule ein Aufenthaltsbereich. Der Spielplatz vor dem H-Gebäude ist nur für die Schüler der Grundschule ein Aufenthaltsbereich. Zusätzlich gilt, dass die dort befindlichen Schaukeln in der Frühstückspause nur von den Schülern der Klassen 1-4 genutzt werden dürfen.
5. Unterrichtsräume und Unterrichtsmittel
Die Unterrichts- und Lehrmittelräume sind verschlossen zu halten und werden von den Lerngruppen nur mit einer Aufsichtsperson betreten. In den Fachräumen gilt die Fachraumordnung.
Nach Ende der Unterrichtsstunde sind die Räume ordentlich (Stühle ran stellen, Platz sauber) zu verlassen. Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen (siehe Raumplan). Die vom Klassenleiter festgelegten Ordnungsschüler sind für das Säubern der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde verantwortlich. Sie achten auf das Schließen der Fenster und das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
6. Unterrichtsrahmen
Lehrer und Schüler bemühen sich um einen toleranten, fairen und vorurteilsfreien Umgang miteinander. Jeder sorgt für eine ruhige und konzentrierte Arbeitsatmosphäre an der Schule. Jeder ist verpflichtet, die schulischen Einrichtungen und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.
Der Unterricht wird pünktlich begonnen, die Schüler verlassen den Raum nach Ende der Unterrichtsstunde erst nach dem Klingelzeichen. Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler und Lehrer in ihren Unterrichtsraum, legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit und nehmen ihre Plätze ein. Essen und Trinken, das Tragen von Jacken und Mützen sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Das Trinken von Erfrischungsgetränken kann von der Lehrkraft in der Unterrichtsstunde zugelassen werden. Das Trinken von Energydrinks ist in der Schule nicht gestattet.
7. Multimediale Geräte
Das Nutzen multimedialer Geräte sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Während der Unterrichtszeit verbleiben diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche. Nach Aufforderung der Lehrkraft kann das Handy im Unterricht zu Recherchezwecken genutzt werden.
Für Schüler der Oberschule ist der Handygebrauch in den kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen und Fluren grundsätzlich gestattet, wenn die Geräte auf lautlos gestellt sind. Musikboxen dürfen nur auf dem Schulhof in den großen Pausen angestellt werden. Lehrkräfte können die Nutzung von persönlichen Geräten der Schüler (beispielsweise Handys, Smartphones, Musikgeräte, Smartwatches) jedoch zeitlich begrenzt untersagen, wenn der Datenschutz, die Ordnung, die Sicherheit und die Vorbereitung auf den Unterricht beeinträchtigt werden.
Für Schüler der Klassenstufen 1-6 ist die Nutzung von Handys im Unterricht und in den Pausen untersagt.
Sollten Handys, Musikgeräte und ähnliche Geräte im Unterricht unerlaubt genutzt werden, dazu zählt auch das Klingeln eines Gerätes, werden diese vom Lehrer eingezogen und zum Schulleiter gebracht. Dort können die Geräte zum Ende des Schultages vom Schüler abgeholt werden. Bei wiederholten Vorkommnissen kann der Schulleiter diese Geräte nur an die Erziehungsberechtigten ausgeben.
Das Mitbringen und das Nutzen von Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion sind untersagt. Gemeint sind damit Uhren, die es den Eltern oder anderen Personen ermöglichen, unbemerkt den Uhrenträger und dessen Umgebung abzuhören.
8. Gewaltverbot
Es ist verboten, Waffen sowie waffenähnliche bzw. gefährliche Gegenstände (Laserpointer, Taschenmesser etc.) und Waffennachbildungen in die Schule mitzubringen. Das Tragen von Bekleidung oder Accessoires, die gewaltverherrlichende, nationalistische oder neofaschistische Inhalte als Symbolik enthalten sowie entsprechende Tonträger sind an unserer Schule untersagt. Die Ausübung von Gewalt ist strengstens untersagt. Dazu gehören unter anderem:
- Beleidigung
- Bedrohung
- Mobbing
- Körperverletzung
9. Suchtmittel
Auf dem Schulgelände gilt das Rauchverbot. Die Einnahme und der Handel von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln sind streng untersagt. Stoffe und Hilfsmittel zum Konsum verbotener Substanzen dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
10. Politische Werbung
Politische Werbung in schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs ist verboten. Ebenso ist es untersagt, politische Informationsmaterialien (z.B. Flyer, Aufkleber) mit in die Schule bringen oder diese weiterzugeben.
11. Konsequenzen von Regelverstößen
Wenn Schülern Gegenstände mit in die Schule nehmen, die entweder nicht in die Schule gebracht werden dürfen oder die verwendet wurden, um gegen Regeln zu verstoßen, werden diese Gegenstände den Schülern abgenommen. Die Eltern holen sich diese Gegenstände von der Schule ab. In Absprache mit der Schulleitung kann es auch ermöglicht werden, dass Schüler die Gegenstände selber abholen. Eingezogene Gegenstände, die am Ende des Schuljahres (31.7.) nicht abgeholt wurden, werden entsorgt.
Bei Verletzungen der Hausregeln werden von der Schule in Abhängigkeit der Schwere der Regelverletzung angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §63 und §64 des Brandenburgischen Schulgesetzes ergriffen.
12. Fehlzeiten und Freistellungsanträge
Das Fernbleiben von Schülern im Unterricht ist von den Erziehungsberechtigten am ersten Tag des Fehlens telefonisch oder per Email an das Schulsekretariat mitzuteilen. Für die Fehlzeiten sind bis zum 3. Tag nach Wiedererscheinen von den Erziehungsberechtigten schriftlich begründete Anträge zur Entschuldigung bei den Klassenlehrern abzugeben. Bei längeren Fehlzeiten müssen die Eltern nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung geben.
Anträge auf Freistellung vom Unterricht bis zu drei Tage müssen beim Klassenleiter, darüber hinaus beim Schulleiter mindestens 14 Tage vorher schriftlich gestellt werden.
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