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- Geschrieben von Ralf Gräbner
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- Geschrieben von Webmaster
Aktuelle Hausordnung
Stand: Oktober 2024
Größe: ca. 0,2 MB
Datytyp: PDF
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Hausordnung der Schule Storkow1
Leitgedanke
Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
Gültigkeit
Die Hausordnung besitzt im gesamten Schulgelände Gültigkeit. Die Hausordnung gilt auch für schulische
Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten.
Öffnungszeiten
Alle Schüler suchen unmittelbar nach Ankunft das Schulgelände auf. Das Schulgelände kann ab 6.50 Uhr betreten werden. Die Unterrichtsräume werden vor der ersten Stunde um 7.10 Uhr geöffnet. Ab 16.00 Uhr ist die Schule geschlossen. Nach Unterrichtsende müssen die Schüler das Schulgelände verlassen. Wartezeiten für den Bus dürfen auf dem Spielplatz und dem Sportplatz verbracht werden. Bei schlechtem Wetter kann der Aufenthalt in einem Gebäude gestattet werden.
Besucher der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.
Aufenthaltsbereiche und Aufsichten
Das Betreten und Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler nur durch den Haupteingang und morgens durch den Eingang an der Turnhalle gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist für Schüler nicht gestattet. Eine Ausnahme bilden der Weg zum Horthaus und zum Sportplatz Birkenallee.
In der Frühstückspause und im Mittagsband müssen die Schüler auf den Schulhof gehen. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt – dann dürfen die Schüler in den Raum gehen, in dem sie in der nächsten Stunde Unterricht haben.
Keine Aufenthaltsbereiche für Schüler in den Pausen sind diese Flächen:
- der Bereich hinter dem Arbeitslehregebäude
- der Bereich hinter der Turnhalle bzw. dem Erweiterungsbau
- hinter dem Flex-Gebäude
Unterrichtsräume und Unterrichtsmittel
Die Unterrichts- und Lehrmittelräume sind verschlossen zu halten und werden von den Lerngruppen nur mit einer Aufsichtsperson betreten. In den Fachräumen gilt die Fachraumordnung.
Nach Ende der Unterrichtsstunde sind die Räume ordentlich (Stühle ran stellen, Platz sauber) zu verlassen. Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen (siehe Raumplan). Die vom Klassenleiter festgelegten Ordnungsschüler sind für das Säubern der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde verantwortlich. Sie achten auf das Schließen der Fenster und das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.
Regeln für den Schulbesuch
Lehrer und Schüler bemühen sich um einen toleranten, fairen und vorurteilsfreien Umgang miteinander. Jeder sorgt für eine ruhige und konzentrierte Arbeitsatmosphäre an der Schule. Jeder ist verpflichtet, die schulischen Einrichtungen und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.
Der Unterricht wird pünktlich begonnen, die Schüler verlassen den Raum nach Ende der Unterrichtsstunde erst nach dem Klingelzeichen. Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler und Lehrer in ihren Unterrichtsraum, legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit und nehmen ihre Plätze ein. Essen und Trinken, das Tragen von Jacken und Mützen sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Das Trinken von Erfrischungsgetränken kann von der Lehrkraft in der Unterrichtsstunde zugelassen werden. Das Trinken von Energydrinks ist in der Schule nicht gestattet.
Das Nutzen multimedialer Geräte sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Während der Unterrichtszeit verbleiben diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche. Nach Aufforderung der Lehrkraft kann das Handy im Unterricht zu Recherchezwecken genutzt werden.
Für Schüler der Oberschule ist der Handygebrauch in den kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen und Fluren grundsätzlich gestattet, wenn die Geräte auf lautlos gestellt sind. Musikboxen dürfen nur auf dem Schulhof in den großen Pausen angestellt werden. Lehrkräfte können die Nutzung von persönlichen Geräten der Schüler (beispielsweise Handys, Smartphones, Musikgeräte, Smartwatches) jedoch zeitlich begrenzt untersagen, wenn der Datenschutz, die Ordnung, die Sicherheit und die Vorbereitung auf den Unterricht beeinträchtigt werden.
Für Schüler der Klassenstufen 1-6 ist die Nutzung von Handys im Unterricht und in den Pausen untersagt.
Sollten Handys, Musikgeräte und ähnliche Geräte im Unterricht unerlaubt genutzt werden, dazu zählt auch das Klingeln eines Gerätes, werden diese vom Lehrer eingezogen und zum Schulleiter gebracht. Dort können die Geräte zum Ende des Schultages vom Schüler abgeholt werden. Bei wiederholten Vorkommnissen kann der Schulleiter diese Geräte nur an die Erziehungsberechtigten ausgeben.
Es ist verboten, Waffen sowie waffenähnliche bzw. gefährliche Gegenstände (Laserpointer, Taschenmesser etc.) und Waffennachbildungen in die Schule mitzubringen. Das Tragen von Bekleidung oder Accessoires, die gewaltverherrlichende, nationalistische oder neofaschistische Inhalte als Symbolik enthalten sowie entsprechende Tonträger sind an unserer Schule untersagt. Die Ausübung von Gewalt ist strengstens untersagt. Dazu gehören unter anderem:
- Beleidigung
- Bedrohung
- Mobbing
- Körperverletzung
Auf dem Schulgelände gilt das Rauchverbot. Die Einnahme und der Handel von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln sind streng untersagt. Stoffe und Hilfsmittel zum Konsum verbotener Substanzen dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.
Das Mitbringen und das Nutzen von Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion sind untersagt. Gemeint sind damit Uhren, die es den Eltern oder anderen Personen ermöglichen, unbemerkt den Uhrenträger und dessen Umgebung abzuhören.
Politische Werbung in schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs ist verboten. Ebenso ist es untersagt, politische Informationsmaterialien (z.B. Flyer, Aufkleber) mit in die Schule bringen oder diese weiterzugeben.
Wenn Schülern Gegenstände mit in die Schule nehmen, die entweder nicht in die Schule gebracht werden dürfen oder die verwendet wurden, um gegen Regeln zu verstoßen, werden diese Gegenstände den Schülern abgenommen. Die Eltern holen sich diese Gegenstände von der Schule ab. In Absprache mit der Schulleitung kann es auch ermöglicht werden, dass Schüler die Gegenstände selber abholen. Eingezogene Gegenstände, die am Ende des Schuljahres (31.7.) nicht abgeholt wurden, werden entsorgt.
Bei Verletzungen der Hausregeln werden von der Schule in Abhängigkeit der Schwere der Regelverletzung angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §63 und §64 des Brandenburgischen Schulgesetzes ergriffen.
Fehlzeiten
Das Fernbleiben von Schülern im Unterricht ist von den Erziehungsberechtigten spätestens am 2. Fehltag telefonisch im Schulbüro mitzuteilen. Für die Fehlzeiten sind bis zum 3. Tag nach Wiedererscheinen von den Erziehungsberechtigten schriftlich begründete Anträge zur Entschuldigung bei den Klassenlehrern abzugeben. Bei längeren Fehlzeiten müssen die Eltern nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung geben.
Anträge auf Freistellung vom Unterricht bis zu drei Tage müssen beim Klassenleiter, darüber hinaus beim Schulleiter mindestens 14 Tage vorher schriftlich gestellt werden.
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- Geschrieben von Webmaster
Datum | Link | Stichpunkte |
Dezember |
Elternbrief Dezember 2023 |
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September |
Elternbrief September 2023 |
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Juli |
Elternbrief Juli 2023 |
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Mai |
Elternbrief Mai 2023 |
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Februar 2023 |
Elternbrief Februar 2023 |
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November 2022 |
Elternbrief November 2022 |
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Oktober 2022 |
Elternbrief Oktober 2022 |
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August 2022 |
Elternbrief August 2022 |
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Juli 2022 |
Elternbrief Juli 2022 |
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März 2022 |
Elternbrief März 2022 |
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- Geschrieben von Webmaster
Aktueller Flyer Musikschule
Stand: Juni 2022
Größe: ca. 0,5 MB
Datytyp: PDF
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- Geschrieben von Claudia Hover
Studien- und Berufsorientierung für die 8. Klassen der Europaschule Storkow
Metallarbeiten
Für jeweils 3 Tage fuhren die Klassen 8a und 8b in der letzten Woche ins ZAL nach Wildau. Die Projektwoche ermöglicht den Schüler/innen verschiedene Berufe in der Ausbildungswerkstatt kennenzulernen. Neben den Metall- und Elektroberufen sind es diesmal Verkäufer/in und Friseur/-in. Letzteres veranlasste eine Schülerin zu spontanen Begeisterungsrufen. Sie findet es toll, ihren Traumberuf praktisch ausprobieren zu können. Andere sind da anfangs skeptischer, finden das Frisieren und Schminken dann aber doch ganz gut. Selbst die zunächst skeptischen Jungen flechten Zöpfe und Hochsteckfrisuren und trauen sich sogar an die Lockenwickler heran.
Mit einem theoretischen Part in dem es um die verschiedenen Kundentypen und die damit verbundenen Herausforderungen für Verkäufer/innen geht beginnt der zweite Teil an diesem Tag. Das anschließende Einkaufen und die Bedienung der Scanner-Kasse macht allen gleichermaßen Freude. Währenddessen befinden sich zwei andere Gruppen aus der Klasse in der Werkstatt im Nebengebäude. Für die einen heißt es Metallarbeiten. Aus einem Stückchen Stahl einen Flaschenöffner in Fischform herstellen. Da wird gesägt und gefeilt und schließlich gehen sie alle mit dem fertigen Öffner nach Hause. Die dritte Gruppe darf nach vielfältigen Informationen über die Anforderungen und Berufe in der Elektrotechnik sowie ergänzenden technischen Informationen Schaltungen bauen, löten und einen PC zusammensetzen.
Traumberuf Friseur
Am Ende sind sich alle einig. Es waren lange und bei den aktuellen Temperaturen besonders anstrengende Tage. Dennoch gab es viele interessante Einblicke in die verschiedenen Berufe und hat manch positive Überraschung gebracht.
Das Projekt Praxislernen im Zentrum Aus- und Weiterbildung Berlin-Brandenburg GmbH in Wildau wird durch Fördermittel der EU ermöglicht und bietet den Schüler/innen unter Anleitung erfahrender Ausbilder die Möglichkeit unterschiedlichste Berufsbilder praxisnah kennenzulernen. So bekamen in der Projektwoche alle Schüler/innen die Möglichkeit an jeweils drei Tagen die zuvor genannten Berufsbilder kennenzulernen. Nach den COVID19-bedingten Einschränkungen der letzten Monate ein wichtiger Baustein im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung.
Elektro und Computer