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AktuelleHausordnung

Stand: März 2023

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Hausordnung der Schule Storkow1

 

Leitgedanke

Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.

 

Gültigkeit

ie Hausordnung besitzt im gesamten Schulgelände Gültigkeit. Die Hausordnung gilt auch für schulische

Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten.

 

Öffnungszeiten

Alle Schüler suchen unmittelbar nach Ankunft das Schulgelände auf. Das Schulgelände kann ab 6.50 Uhr betreten werden. Die Unterrichtsräume werden vor der ersten Stunde um 7.10 Uhr geöffnet. Ab 16.00 Uhr ist die Schule geschlossen. Nach Unterrichtsende müssen die Schüler das Schulgelände verlassen. Wartezeiten für den Bus dürfen auf dem Spielplatz und dem Sportplatz verbracht werden. Bei schlechtem Wetter kann der Aufenthalt in einem Gebäude gestattet werden.

Besucher der Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.

 

Aufenthaltsbereiche und Aufsichten

Das Betreten und Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler nur durch den Haupteingang und morgens durch den Eingang an der Turnhalle gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist für Schüler nicht gestattet. Eine Ausnahme sind der Weg zum Sportplatz/Sporthalle Würfelschule und zum Horthaus zur Einnahme des Mittagessens bzw. dem Besuch einer AG.

In der Frühstückspause und im Mittagsband müssen die Schüler auf den Schulhof gehen. Bei schlechtem Wetter wird abgeklingelt – dann dürfen die Schüler in den Raum gehen, in dem sie in der nächsten Stunde Unterricht haben.

Keine Aufenthaltsbereiche sind diese Flächen:

-      der Bereich hinter dem Arbeitslehregebäude

-      der Bereich hinter der Turnhalle bzw. dem Erweiterungsbau

-      hinter dem Flex-Gebäude

-      hinter dem Teich

 

Unterrichtsräume und Unterrichtsmittel

Die Unterrichts- und Lehrmittelräume sind verschlossen zu halten und werden von den Lerngruppen nur mit einer Aufsichtsperson betreten. In den Fachräumen gilt die Fachraumordnung.

Nach Ende der Unterrichtsstunde sind die Räume ordentlich (Stühle ran stellen, Platz sauber) zu verlassen. Nach der letzten Stunde sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen (siehe Raumplan). Die vom Klassenleiter festgelegten Ordnungsschüler sind für das Säubern der Tafel nach jeder Unterrichtsstunde verantwortlich. Sie achten auf das Schließen der Fenster und das Hochstellen der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.

 

1 Zuletzt geändert in der Schulkonferenz am 8. März 2023

 

Regeln für den Schulbesuch

Lehrer und Schüler bemühen sich um einen toleranten, fairen und vorurteilsfreien Umgang miteinander. Jeder sorgt für eine ruhige und konzentrierte Arbeitsatmosphäre an der Schule. Jeder ist verpflichtet, die schulischen Einrichtungen und Arbeitsmittel sorgfältig zu behandeln.

Der Unterricht wird pünktlich begonnen, die Schüler verlassen den Raum nach Ende der Unterrichtsstunde erst nach dem Klingelzeichen. Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schüler und Lehrer in ihren Unterrichtsraum, legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit und nehmen ihre Plätze ein. Essen und Trinken, das Tragen von Jacken und Mützen sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.

Das Trinken von Erfrischungsgetränken kann von der Lehrkraft in der Unterrichtsstunde zugelassen werden. Das Trinken von Energydrinks ist in der Schule nicht gestattet.

Das Nutzen multimedialer Geräte sind während des Unterrichts nicht erlaubt. Während der Unterrichtszeit verbleiben diese Geräte ausgeschaltet in der Schultasche. Nach Aufforderung der Lehrkraft kann das Handy im Unterricht zu Recherchezwecken genutzt werden.

In den kleinen Pausen ist der Handygebrauch in den Unterrichtsräumen und Fluren grundsätzlich gestattet, wenn die Geräte auf lautlos gestellt sind. Musikboxen dürfen nur auf dem Schulhof in den großen Pausen angestellt werden. Lehrkräfte können die Nutzung von persönlichen Geräten der Schüler (beispielsweise Handys, Smartphones, Musikgeräte, Smartwatches) jedoch zeitlich begrenzt untersagen, wenn der Datenschutz, die Ordnung, die Sicherheit und die Vorbereitung auf den Unterricht beeinträchtigt werden.

Sollten Handys, Musikgeräte und ähnliche Geräte im Unterricht unerlaubt genutzt werden, dazu zählt auch das Klingeln eines Gerätes, werden diese vom Lehrer eingezogen und zum Schulleiter gebracht. Dort können die Geräte zum Ende des Schultages vom Schüler abgeholt werden. Bei wiederholten Vorkommnissen kann der Schulleiter diese Geräte nur an die Erziehungsberechtigten ausgeben.

Es ist verboten, Waffen sowie waffenähnliche bzw. gefährliche Gegenstände (Laserpointer, Taschenmesser etc.) und Waffennachbildungen in die Schule mitzubringen. Das Tragen von Bekleidung oder Accessoires, die gewaltverherrlichende, nationalistische oder neofaschistische Inhalte als Symbolik enthalten sowie entsprechende Tonträger sind an unserer Schule untersagt. Die Ausübung von Gewalt ist strengstens untersagt. Dazu gehören unter anderem:

-      Beleidigung

-      Bedrohung

-      Mobbing

-      Körperverletzung

 

Auf dem Schulgelände gilt das Rauchverbot. Die Einnahme und der Handel von alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln sind streng untersagt. Stoffe und Hilfsmittel zum Konsum verbotener Substanzen dürfen nicht auf das Schulgelände gebracht werden.

Bei Verletzungen der Hausregeln werden von der Schule in Abhängigkeit der Schwere Regelverletzung angemessene Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §63 und §64 des Brandenburgischen Schulgesetzes ergriffen.

 

Fehlzeiten

Das Fernbleiben von Schülern im Unterricht ist von den Erziehungsberechtigten spätestens am 2. Fehltag telefonisch im Schulbüro mitzuteilen. Für die Fehlzeiten sind bis zum 3. Tag nach Wiedererscheinen von den Erziehungsberechtigten schriftlich begründete Anträge zur Entschuldigung bei den Klassenlehrern abzugeben. Bei längeren Fehlzeiten müssen die Eltern nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung geben.

Anträge auf Freistellung vom Unterricht bis zu drei Tage müssen beim Klassenleiter, darüber hinaus beim

Schuller mindestens 14 Tage vorher schriftlich gestellt werden.